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FFP2-Maskenpflicht auch im Gottesdienst

Nach dem verlängerten Lockdown bis zum 14.02. und der FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV und den Einzelhandel, sind auch die Hygieneregeln für die Gottesdienste aktualisiert worden.

Nach der ersten Aktualisierung mussten lediglich alle Personen im liturgischen Dienst sowie in der Sakristei FFP2-Masken tragen.

Diese Maßnahme wird jetzt auf alle Gottesdienstteilnehmer erweitert.

Alle Personen müssen während des Gottesdienstes sowie während der Vorbereitung innerhalb der Kirchen eine FFP2-Maske tragen. Ein Zutritt zu den Gottesdiensten ist bis auf Weiteres nur mit einer FFP2-Maske möglich.

[Bildquelle: Bistum Augsburg]
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