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Jeder gebe, wie er es sich in seinem Herzen vorgenommen hat, nicht verdrossen und nicht unter Zwang; denn Gott liebt einen fröhlichen Geber – 2 Kor 9,7

Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Rückgangs der Gottesdienstbesucher und der Auflagen zum Sammeln der Kollekten (Kollektenkörbchen dürfen nicht mehr durch die Reihen gegeben werden), haben wir in allen Kirchenstiftungen einen drastischen Rückgang der Kollekten-Einnahmen.

Deshalb sind wir dankbar über Spenden, um den laufenden Verpflichtungen für Personal (Mesner, Reinigungskräfte) und Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom für die Gotteshäuser) sowie sozial-karitative Projekten nachkommen zu können. Außerdem benötigen wir gewisse Rücklagen, um Renovierungsmaßnahmen sowie besondere Aufgaben und Herausforderungen auch in Zukunft bestreiten zu können.

Wir wissen, dass die Corona-Pandemie so manchen auch finanziell hart trifft oder getroffen hat. Wenn Sie aber trotz allem Möglichkeiten sehen, Ihre örtliche Pfarrgemeinde in ihren Aufgaben zu unterstützen, können Sie dies gerne durch eine Barspende im Pfarrbüro sowie durch eine Überweisung (Verwendungszweck: Spende für ortskirchliche Zwecke) tun.

Nachlassen

Auch wenn wir Ihnen ein langes Leben wünschen, möchten wir Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass auch eine Kirchenstiftung als Nachlasser oder Teilnachlasser in das Testament eingesetzt werden kann. Wenn man sich dem kirchlichen Leben verbunden fühlt, ist das vielleicht auch eine gute Möglichkeit, das Vermögen, das man im Lauf des Lebens erworben hat, nachhaltig einem sinnvollen Zweck zuzuführen. Ein Nachlass kann nach Wunsch einer einzelnen Kirchenstiftung oder der Wildegger-Stiftung zufließen. Natürlich können hier auch besondere Zwecke im kirchlichen Bereich festgelegt werden.

Sprechen Sie uns gerne an!

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