Pfarrgemeinderatswahl 20. März 2022
Wahlbekanntmachung St. Salvator – analog für alle Pfarreien in unserer Pfarreiengemeinschaft
Wahl des Pfarrgemeindesrates am 20.03.2022
Im Jahr 2022 finden wieder die Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte im Bistum Augsburg statt. Die Wahl des Pfarrgemeinderates für die Pfarrei St. Salvator in Nördlingen, sowie in allen anderen Pfarreien findet am Sonntag den 20. März 2022 als allgemeine Briefwahl statt. Das heißt, alle wahlberechtigten Pfarreimitglieder (ab 14 Jahren) bekommen die Briewahlunterlagen Ende Februar / Anfang März direkt nach Hause. Es muss keine Briefwahl im Pfarrbüro beantragt werden. In der Pfarrei St. Salvator sind gem. Satzung des Pfarrgemeinderates insgesamt 12 Mitglieder für den Pfarrgemeinderat zu wählen. In den anderen Pfarreien beachten Sie bitte den Aushang im Schaukasten.
Sie als Pfarrgemeinde sind nun aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu benennen.
Wählbar und damit vorschlagbar sind alle Katholiken, die
- aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen
- sich nicht im offenen Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche befinden,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben.
Wählen und damit vorschlagen können alle Katholiken, die
- am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben.
Wahlvorschläge können schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht oder in die bereitgestellte Box in der Kirche eingeworfen werden, die Vordrucke liegen in der Pfarrkirche aus. Die Vorschläge müssen allerdings bis spätestens 23.01.2022 eingegangen sein. Sie dürfen sich auch selbst vorschlagen. Die Pfarrgemeinde St. Salvator lebt vom Engagement vieler, die sich in Sach- und Projektausschüssen und Arbeitskreisen mit ihren Fähigkeiten einbringen.
Auch SIE werden gebraucht!
Weitere Infos finden Sie in den Pfarreilichen Schaukästen und Aushängen in den Pfarrkirchen.